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Hausverwaltung Lübeck: Wertkonzepte – Olaf Wilck

Erfahrene und flexible Hausverwaltung Lübeck: Wertkonzepte - Olaf Wilck bietet umfassende Dienstleistungen für Wohnungseigentümer-Gemeinschaften. Übernahme der Verwaltung von Gemeinschaftseigentum nach WEG. Unterstützung bei der Beschlussfassung und Erstellung eines Wirtschaftsplans. Planung einer Erhaltungsrücklage. Pünktliche Zahlungsabwicklung. Vorbereitung von Eigentümerversammlungen.

Rosenweg 11, 23611 Bad Schwartau

Insbesondere Wohnungseigentümer-Gemeinschaften (WEGs) benötigen einen erfahrenen und flexiblen Dienstleister, der die Eigentumsverwaltung übernimmt. Als Lübecker WEG-Verwalter steht Hausverwaltung Lübeck: Wertkonzepte - Olaf Wilck deshalb für die Verwaltung gemeinschaftlichen Eigentums von Wohnungs- und Immobilieneigentümern nach § 20 Abs. 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gern zur Verfügung. Dabei kümmert sich das Unternehmen – mit Ausnahme von Sondereigentum wie beispielsweise Eigentumswohnungen – um alle Aspekte des Gemeinschaftseigentums; angefangen bei der Wohnungsverwaltung über Grundstück sowie Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes bis hin zu Dienstleistungs- und Wartungsaufgaben. Hausverwaltung Lübeck: Wertkonzepte – Olaf Wilck freut sich auf Anfragen unter der Telefonnummer 0451 – 202 713 20. Neben diesen umfassenden Services bietet das Unternehmen in Bad Schwartau auch zahlreiche Leistungen im Bereich der WEG-Verwaltung von Gemeinschaftseigentum an. Die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür sind im Wohneigentumsgesetz (WEG) geregelt, das zuletzt im Dezember 2020 aktualisiert wurde. Die WEG beschreibt die Gesamtheit aller Eigentümer eines Gebäudes oder einer Wohnanlage. Jeder Eigentümer einer Wohnung oder auch gewerblicher Flächen ('Teileigentum') besitzt einen Anteil an dem gesamten Gebäude und dessen Einrichtungen, wie dem Dach und den Gemeinschaftsräumen. Die WEG ist verantwortlich für die Instandhaltung, Wartung und Verwaltung des gemeinsamen Eigentums. Die Umsetzung wird in der Gemeinschaftsordnung und in der Eigentümerversammlung beschlossen und durchgeführt. Die Rechte und Pflichten jedes Eigentümers sind in der Teilungserklärung definiert und müssen von jedem Eigentümer eingehalten werden. Die 'Spielregeln' des Miteinanders sind also (meistens) eindeutig dokumentiert – als WEG-Verwaltung begleitet Hausverwaltung Lübeck: Wertkonzepte – Olaf Wilck die Eigentümer auf dieser Grundlage und unterstützt sie bei der sinnvollen Gestaltung von Beschlüssen. Beschlüsse werden zum großen Teil mehrheitlich getroffen, so dass die 'demokratische Willensbildung' die Inhalte des Handelns maßgeblich bestimmt. Als Hausverwaltung erstellt das Unternehmen jährlich einen Wirtschaftsplan, der als 'Vorhersage' sämtliche Kosten der Bewirtschaftung einer Immobilie oder Wohnanlage berücksichtigt. Ein Wirtschaftsplan ist individuell anzupassen und behält den Zustand und mögliche Veränderungen ebenso im Blick wie allgemeine Entwicklungen der Umgebung und Gesellschaft. Über die Wirksamkeit dieser Planung beschließen die Eigentümer im Rahmen einer Eigentümerversammlung, so dass sich hieraus das Hausgeld jedes einzelnen (Sonder-, Wohn- oder Teil-)Eigentüms ergibt. Ergänzend zur Bewirtschaftung plant das Unternehmen auch die Bildung einer Erhaltungsrücklage. Die Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrücklage stellt gemäß WEG eine Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung dar, zu der die Wohnungseigentümer verpflichtet sind. Mit einem Beschluss der Gemeinschaft wird somit der monatliche Anteil jedes Eigentums an dieser Rücklagenbildung wirksam. Die Summe aus Hausgeld und Rücklagenbildung ist die monatliche Zahlungsverpflichtung der Eigentümer. Als Hausverwaltung ermöglicht Hausverwaltung Lübeck: Wertkonzepte - Olaf Wilck die Fristenüberwachung und bietet auch die pünktliche Zahlung mittels SEPA-Lastschriftverfahren. Das Gesetz (WEG) und die Teilungserklärung nebst Gemeinschaftsordnung regeln vieles innerhalb der Gemeinschaft. Als Hausverwaltung bereitet Hausverwaltung Lübeck: Wertkonzepte - Olaf Wilck auch (mindestens 1x jährlich) die Eigentümerversammlung(en) vor. Versammlungen von Gemeinschaften bis zu zehn Wohnungen können diese Treffen in den Büros des Unternehmens durchführen; alternativ organisiert das Unternehmen geeignete Räumlichkeiten in der Nähe.

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